Unsere logopädische Praxis ist für alle Menschen geöffnet, die nicht an einer Rehabilitationsmaßnahme am Berufsbildungswerk (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Ausbildung) teilnehmen.
Voraussetzung für die logopädische Therapie ist eine Heilmittelverordnung (Rezept) von einem/einer Arzt/Ärztin. Sie kann von einer/einem Allgemeinmediziner*in, Internist*in, Kinderarzt/Kinderärztin, Phoniater*in, HNO-Arzt/Ärztin, Neurolog*in, Zahnarzt/ärztin oder Kieferorthopäd*in ausgestellt werden.
Die Behandlung von Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)/Legasthenie oder die Durchführung einer Audiotherapie ist eine Privatleistung und wird nicht über die Heilmitteilverordnung verschrieben.
Behandlungsfelder bei Kindern und Erwachsenen
Hörbedingte Kommunikationsstörungen aufgrund von:
- organischer Hörschädigung
- auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
Sprachstörungen:
- Sprachentwicklungsstörung
- Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS)/ Legasthenie
- Dysgrammatismus
- Poltern
- Late-Talker – Sprachentwicklungsverzögerung
- Aphasie
Sprechstörungen:
- Dyslalie (Störung der Lautbildung)
- Mutismus
- Stottern
- Rhinolalie (Näseln)
- Dysarthrie
- Dysarthrophonie
- Sprechapraxie
Stimmstörung:
- funktionell
- organisch
- psychogen
Schluckstörung:
- orofaciale Dysfunktionen/ MFS (muskuläres Ungleichgewicht im Mund-, Gesichts- und Halsbereich)
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Tel. (0341) 41 37-1978
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Postadresse:
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