Dazu erklärt Tobias Schmidt, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke:
„Der von der Bundesregierung 200-Milliarden-Schutzschirm sorgt für Erleichterung. Jetzt muss der Schirm allerdings handwerklich richtig aufgespannt werden – unbürokratisch und gleichzeitig bedarfsgerecht. Neben privaten Haushalten und Unternehmen müssen in jedem Fall auch soziale Einrichtungen von den angekündigten Entlastungen in Form von Strom- und Gaspreisbremsen profitieren.
Die Berufsbildungswerke begrüßen daher die Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz an den Bund, `zusätzliche Maßnahmen zur Absicherung der sozialen Infrastrukturen und die Grundversorgungsberechtigung aller freien Träger, die staatliche Aufgaben übernehmen, bzw. entsprechender Leistungsträger bei Entgeltfinanzierung` zu ergreifen.
Berufsbildungswerke sind ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur in Deutschland. An 51 Standorten bieten sie für junge Menschen mit Behinderungen eine duale Ausbildung verbunden mit Wohn- und Freizeitangeboten unter einem Dach. Ihr Weiterbetrieb muss Priorität haben, um die Qualifizierung von Jugendlichen mit Behinderungen für einen ohnehin bereits durch den Fachkräftemangel angespannten Arbeitsmarkt sicherzustellen.
Gleichzeitig haben wir alle in den nächsten Monaten die Verpflichtung, Energie dort einzusparen, wo es möglich ist. Die Berufsbildungswerke habe dazu bereits entsprechende Maßnahmen getroffen, um ihren Beitrag zu leisten. Das neue Rettungspaket darf nicht dazu führen, dass aufgrund sinkender Energiepreise die Mangellage verschärft und damit die soziale Infrastruktur gefährdet wird.“
Quelle: BAG BBW
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