Dazu erklärt der Vorsitzende der BAG BBW, Tobias Schmidt:
„Das Teilhabestärkungsgesetz sieht viele Maßnahmen vor, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern. Das begrüßen wir grundsätzlich und sehen gleichzeitig Nachbesserungsbedarf.
So fordern wir, dass die Zugänge zu beruflichen Reha-Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene mit multiplen Leistungseinschränkungen aus dem SGB II unabhängig vom einem anerkannten Reha-Status möglich werden. Zudem verhindert das grundsätzliche Leistungsverbot, dass Jobcenter direkt in berufliche Reha-Maßnahmen vermitteln können. Damit gehen regelmäßig junge Menschen an den Schnittstellen verloren. Dieses Leistungsverbot muss fallen, damit mehr jungen Menschen ihren Platz im Arbeitsleben und unserer Gesellschaft finden.
Die Stärkung des Gewaltschutzes im SGB IX ist überfällig und unterstreicht den besonderen Stellenwert im Rehabilitationsrecht. Wir brauchen neben Gewaltschutzkonzepten vor allem fortlaufende Schulungen von Fachkräften und Mitarbeitenden in den Einrichtungen, damit die Konzepte in der Praxis eine Wirkung entfalten.
Die Ausweitung des Budgets für Ausbildung greift zu kurz. Die Beschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises auf Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen haben, verfehlt weiterhin das Ziel, den Ausbildungsmarkt inklusiver zu machen. Ein 'Budget für Ausbildung' kann nur wirken, wenn es allen Jugendlichen mit Reha-Status zur Verfügung steht.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sehen wir weiteren Verbesserungsbedarf. Angesichts der enormen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt – insbesondere für Menschen mit Behinderung - muss die Arbeitsmarktteilhabe durch gezielte Maßnahmen und Programme verbessert werden, damit sie nicht noch weiter abgehängt werden.“
Foto: Tobias Schmidt, © Jakob Hoff
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